RSV-Prophylaxe

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison eine einmalige Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab (Handelsname: Beyfortus).

Neugeborene und Säuglinge sind in den ersten 6 Lebensmonaten besonders gefährdet, schwer an einer Atemwegsinfektion durch das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus) zu erkranken. Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen deshalb Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt erhalten, idealerweise bei Entlassung aus der Geburtsklinik bzw. bei der U2-Untersuchung (3.–10. Lebenstag).
Zwischen April und September geborene Säuglinge sollen Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (Herbst/Winter) bekommen.

Die Empfehlung zur Prophylaxe mit Nirsevimab betrifft insbesondere auch Neugeborene und Säuglinge mit bekannten Risikofaktoren für eine schwere RSV-Infektion wie zum Beispiel Frühgeburtlichkeit oder schwere Herzfehler, die wir bevorzugt impfen wollen.

Nirsevimab ist ein Antikörper, der nach Verabreichung einen sofortigen Schutz gegen RSV-Erkrankungen bietet und bei zeitgerechter Gabe über die gesamte 1. RSV-Saison schützt. Der Antikörper ist sicher und wird in der Regel gut vertragen. Diese passive Immunisierung kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen verabreicht werden. 

Aufklärungs- und Einwilligungsbögen halten wir für Sie bereit. Fremdsprachige Versionen finden Sie beim RKI.

Da der Impfstoff derzeit nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen werden kann und nur eingeschränkt verfügbar ist, müssen wir Ihnen leider Einzelrezepte auf Ihre Nachfrage ausstellen, damit Sie sich Beyfortus aus der Apotheke besorgen und zum vereinbarten Impftermin gekühlt mitbringen.

Impfung gegen Meningokokken B

Die STIKO empfiehlt allen Säuglingen ab dem Alter von zwei Monaten die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B (MenB). Versäumte Impfungen gegen Meningokokken B sollen bis zum 5. Geburtstag nachgeholt werden. Für diese jungen Kinder besteht das höchste Risiko, an einer bakteriellen Hirnhautentzündung (Meningitis) zu erkranken. Besonders gefährlich ist eine sehr rasch verlaufende Blutvergiftung (Sepsis mit „Waterhouse-Friderichsen-Syndrom“).

Die Impfung ist seit kurzem auch eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt aber leider noch keine entsprechende regionale Impfvereinbarung oder andere Abrechnungsgrundlage, so dass wir den Impfstoff (Handelsname: Bexsero) bis auf Weiteres auf einem Privatrezept verordnen und Ihnen unsere Impfleistung in Rechnung stellen müssen. Sie können sich die Kosten zum Beispiel mit Hilfe dieses Formulars erstatten lassen.

 

Corona-Impfung

Für gesunde Kinder und Jugendliche ohne erhöhtes Risiko wird keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen.

Unter den Omikron-Varianten hat sich die Erkrankungsschwere (inkl. potenzieller Langzeitfolgen) in dieser Altersgruppe hin zu überwiegend milden oder asymptomatischen Verläufen entwickelt. Die bis dato vorliegende Evidenz zeigt, dass COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen in aller Regel ungefährlich ist.

Die STIKO erachtet eine Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung in dieser Altersgruppe daher nicht mehr als notwendig.

Kinder und Jugendliche mit relevanten Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe haben, können dagegen geimpft werden.

Bitte melden Sie sich in unserer Praxis, wenn wir eine Coronaimpfung für Ihr Kind organisieren sollen.

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Fragebogen Atemwegserkrankungen

Fragebogen Bauchschmerzen

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